Kleinwindkraftanlagen werden vorwiegend zur Produktion von Strom eingesetzt.
Netzparallelbetrieb von Kleinwindkraftanlagen
Im Netz-Parallelbetrieb ermöglichen Kleinwindanlagen eine Strombereitstellung bei gleichzeitigem Anschluss an das Stromnetz des Energieversorgers. Je nachdem wie hoch der Fördertarif für den eingespeisten Windstrom ist, lohnt sich ein eigener Verbrauch des Stroms oder eine direkte Einspeisung. In Deutschland werden nur rund 9 cent pro kWh für den eingespeisten Windstrom vergütet. Deshalb ist es wirtschaftlicher, den Windstrom selber zu verbrauchen, da man dann die Stromkosten von rund 25 cent pro kWh einspart, die man an den Stromversorger gezahlt hätte. Nur überschüssiger Strom durch die Kleinwindanlage wird in diesem Fall eingespeist.
Eine Voll-Einspeisung ist dann wirtschaftlich, wenn die vom Staat vergütete kWh Strom höher liegt, als der Tarif des Energieversorgers für selbst verbrauchten Strom.
Ein Netz-Wechselrichter sorgt dafür, dass der Windstrom auf Wechselstrom-Niveau eingespeist werden kann.
Kleinwindkraftanlage als Teil einer Inselanlage
Für Standorte ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz ermöglichen Kleinwindanlagen eine autarke Stromversorgung in einer Inselanlage. Um eine gleichmäßigere Stromproduktion zu gewährleisten kommen oft Hybridsysteme zur Geltung, die beispielsweise PV-Anlagen umfassen. Eine Batterie dient der Speicherung des Stroms für die sogenannten Autonomietage, wenn die Wetterlage keine Erzeugung von Windstrom und/oder Sonnenstrom zulässt. Ein Insel-Wechselrichter in Kombination mit einem Laderegler sorgt für das nötige Energiemanagement, wie z.B. die Ladung der Batterie und deren Schutz.
Neben der Stromproduktion kann die Windenergie auch für andere Zwecke eingesetzt werden, wie z.B. für den Antrieb einer Pumpe mit Hilfe mit eines Preßluftspeichers oder eines Druckölmotors.
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