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Definition von Kleinwindanlagen und Abgrenzung zur Großwindkraft

Eine allgemein geltende Definition von Kleinwindkraftanlagen gibt es nicht.
Auf internationaler Ebene ist die Abgrenzung zu großen Windkraftanlagen bei einer Leistungsgrenze von 100 kW üblich.
In Deutschland gibt es zwei klare Anhaltspunke für die Definition einer kleinen Windkraftanlagen:
Zum einen das Genehmigungsrecht und zum anderen die Förderung nach dem EEG.

Genehmigungsrecht: Höhe unter 50 Metern
Genehmigungsverfahren nach dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz gelten für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter. Diese hohen Anlage sind raumbedeutsam d.h. sie sind weit sichtbar und sollen deshalb in ihrer Verbreitung gesteuert werden. Für große Windräder werden Vorrangflächen oder Konzentrationszonenen ausgewiesen, wo sie ausschließlich aufgestellt werden dürfen. Damit soll eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindert werden.

Kleine Windkraftanlagen unter 50 Meter fallen genehmigungsrechtlich nicht unter das oben genannte Bundesrecht, sondern werden vorwiegend durch die einzelnen Bauordnungen der Bundesländer gesteuert. In jedem Bundesland herrschen somit unterschiedliche Gesetze für die Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen. In den Bauordnungen sind Kleinwindanlagen u.a. als sogenannte „Nebenanlagen“ zugelassen. Das bedeutet, dass die Windgeneratoren neben das zu versorgende Haus aufgestellt werden müssen und nicht auf dafür ausgewiesene Flächen.

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): Leistung unter 50 kW
Für Betreiber von Windkraftanlagen jedweder Größe gibt es die gleiche Anfangsvergütung. Für im Jahr 2012 installierte Anlagen beträgt der Einspeisetarif 8,93 Cent pro kWh. Allerdings gibt es einen wichtigen Vorteil für kleine Windkraftanlagen mit einer Leistung unter 50 kW. Die hohe Anfangsvergütung wird garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Für Windräder über 50 kW Nennleistung kann sich die hohe Anfangsvergütung nach einigen Jahren auf einen erheblich geringeren Mindestvergütungssatz reduzieren.

Fazit: Kleinwindkraftanlagen in Deutschland haben…
a) eine Gesamthöhe geringer als 50 Meter, und
b) eine Leistung geringer als 50 kW.

Nutzungsart: Dezentrale Stromerzeugung

In der praktischen Anwendung gibt es vor allem einen zentralen Unterschied zwischen großen und kleinen Windkraftanlagen: Kleinwindanlagen dienen vorwiegend dem Eigenverbrauch der Energie. Die Anlage wird in der Nähe des zu versorgenden Gebäudes aufgestellt und der Strom wird größtenteils vor Ort verbraucht und weniger in das öffentliche Netz eingespeist

Eine große Windkraftanlage mit mehreren Megawatt Leistung deckt den Jahresstrombedarf tausender Menschen ab, so dass der Strom mit Hilfe von Überlandleitungen zu den Verbrauchszentren transportiert werden muss. Kleine Windkraftanlagen benötigen diese Netzinfrastruktur nicht, da mit ihnen eine dezentrale Stromerzeugung praktiziert wird.

Unterschiedliche Bauarten und Anwendungsformen

Kleinwindräder weisen eine viel breiteres Spektrum an Konstruktionstypen und Nutzungsarten auf. Das Spektrum reicht von Mini-Windrädern mit wenigen Watt Leistung für das Aufladen von Batterien bis hin zu Anlagen mit einer Leistung von 50 bis 100 kW für die Stromversorgung eines ganzen Dorfes. Neben dem gängigen Konstruktionstyp mit horizontaler Achse und drei Rotorblättern sind diverse andere Bauformen anzutreffen, wie die futuristisch aussehenden Kleinwindanlagen mit vertikaler Rotorachse.

Bei Großwindkraftanlagen hat sich eine Bauart durchgesetzt: Horizontale Rotorachse mit drei Rotorblättern und Pitchregelung.

Kleinwindkraft mit starkem Marktwachstum

Kleinwindkraftanlagen können an geeigneten d.h. windreichen Standorten eine wirtschaftliche Energieproduktion ermöglichen. Experten rechnen für die kommenden Jahre mit einer weltweit stark ansteigenden Verbreitung kleiner Windkraftanlagen. Der Ausbau der Serienproduktion wird zur weiteren Senkung der Stückkosten führen. Durch Forschung und Entwicklung wird die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Systeme weiter steigen.

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Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.