Haarsträubendes Gerichtsurteil gegen Mini-Windanlage: Klage per Crowdfunding unterstützen

20/06/2022
Kleinwindkraftanlage - Gerichtsurteil

Ein Ehepaar will in die klimafreundliche Eigenversorgung durch Windenergie investieren. Die Ablehnung der Baugenehmigung für die Kleinwindanlage wird vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das höchst umstrittene Urteil soll nun auf der nächsten Instanz neu aufgerollt werden. Wichtig: vorher muss per Crowdfunding die Summe für die Finanzierung des Prozesses eingeworben werden.

Bitte unterstützen Sie lokale Energiewende und Klimaschutz durch Kleinwindkraft mit einer Spende zur Prozessfinanzierung (siehe unten). 

Baugenehmigung für Kleinwindanlage verweigert

Eine Familie mit einem Grundstück am Ortsrand von Naurath/Wald im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz will eine Kleinwindanlage installieren.

Auf dem 24 m hohen Mast soll ein Rotor mit einem Durchmesser von 4,4 m für die Stromerzeugung sorgen. Eine kleine, optisch unauffällige Windanlage vom Hersteller Braun Windturbinen aus Rheinland-Pfalz. Für die klimafreundliche Selbstversorgung mit rund 5.000 kWh Windstrom pro Jahr.

Foto: Braun Windturbinen GmbH

Vertreter der Gemeinde und des Landkreises lehnen eine Genehmigung der Kleinwindanlage ab. Begründung: der Flächennutzungsplan (FNPs) für die Errichtung von Großwindkraftanlagen gelte auch für Kleinwindanlagen. Nur auf den Konzentrationszonen des FNP dürften Windanlagen errichtet werden.

Die Eheleute gehen vor Gericht, doch das Verwaltungsgericht Trier folgt den Argumenten der Gemeindevertreter.

Haarsträubende Fehleinschätzung zu Kleinwindanlagen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sei es vertretbar, dass eine kleine Windanlage mit einer Gesamthöhe (höchste Flügelspitze) von 27,5 m einen Abstand von 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss!

Die Rechtsanwälte Dr. Dirk Legler und Victor Görlich von der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther halten das Urteil für grob fehlerhaft. Sie kritisieren unter anderem, dass das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung nur Urteile aus der Großwindkraft herangezogen hat.

Flächennutzungspläne sind eigentlich für die Steuerung von raumbedeutsamen Großwindkraftanlagen für die industrielle Stromerzeugung gedacht. Aber nicht für optisch unauffällige Kleinanlagen, die auf dem Grundstück des Betreibers installiert werden. Mehr zum Thema FNPs in diesem Fachartikel

Leider sind solche Barrieren für die Kleinwindkraft kein Einzelfall. Es ist grotesk, aber oft Realität in deutschen Amtsstuben: die Kleinwindanlage mit 5 kW Leistung wird in den gleichen Topf geschmissen wie eine Megawattanlage mit 3.000 kW.

Eine Analogie: man stelle sich vor, dass das Amt fürs neue Fahrrad einen LKW-Führerschein verlangt. Ein Irrsinn.

Verwaltung behindert Klimaschutz und Energiewende

Eine große Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der Windenergie, als eine wesentliche Säule des Klimaschutzes. Das wird nicht nur durch Umfragen manifestiert, sondern auch durch die Bereitschaft für Investitionen.

Doch die Investition in Kleinwindkraftanlagen wird häufig durch die Ämter in den Gemeinden ausgebremst. Wie sollen Klimaschutzziele erreicht werden, wenn vor Ort viele Projekte abgelehnt werden?

Bitte Klage unterstützen per Crowdfunding!

Das Urteil des VG Trier soll nun vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz in zweiter Instanz angefochten werden. Als Kläger treten die Bauherren, d.h. das Ehepaar aus Rheinland-Pfalz auf, gegen den Landkreis Trier-Saarburg.

Voraussetzung: die finanziellen Mittel von rund 20.000 € werden vorher über die Plattform für Prozessfinanzierung AEQUIFIN eingesammelt. Das geht nur noch bis 09.07.2022. 

Jede finanzielle Unterstützung zählt. Damit wird nicht nur das Ehepaar aus Rheinland-Pfalz, sondern die Kleinwindkraft-Branche als Ganzes unterstützt.

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Offizielle Pressemeldung vom 29.04.2022:
Genehmigung Kleinwindenergieanlage - Klage mit Prozessfinanzierung über Crowdfunding
>> zur Pressemeldung

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.