Bitte unterstützen: Recht auf Selbstversorgung durch lokalen Windstrom!

30/12/2022

Mit Verhinderungsplanung vor Ort wird versucht, die Eigenversorgung mit Kleinwindkraft zu blockieren. Durch diesen Bürokratie-Wahnsinn werden wir Klimaschutzziele nicht erreichen können. Bitte unterstützen Sie diesen wichtigen Referenzfall. Das Gerichtsverfahren geht in die zweite Runde. Die Finanzierung des Prozesses muss noch gesichert werden.

Grotesk: 1.000 m Abstand für 30 m hohe Kleinwindanlage

Ein Ehepaar aus dem Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz will eine Kleinwindanlage für die Eigenversorgung installieren. Wird aber mit rechtlich sehr fragwürdigen Mitteln ausgebremst. Nach der Auslegung des Flächennutzungsplans (FNP) durch die Gemeindevertreter soll die 28 m hohe Kleinwindanlage 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung haben!

Das entspräche 33 H, d.h. die Abstandsfläche beträgt dann das 33-fach der Anlagenhöhe. Die Rechtsprechung zu Abständen von Windanlagen zur Wohnbebauung zeigt aber ein anderes Bild. Als angemessen wird ein Abstand von 3H angegeben. Eine 30 m hohe Windanlage müsste dann 90 m Abstand halten.

Das Ehepaar wehrt sich mit anwaltlicher Hilfe und ist vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht stimmt den Klägern zu, dass der Flächennutzungsplan (FNP) für die Steuerung von raumbedeutsamen Großwindanlagen gilt. Nicht aber für kleine und optisch unauffällige Kleinwindkraftanlagen.

Auch diese erste Prozessrunde wurde durch Crowdfunding finanziert. Wir haben über den Fall in diesem Fachbeitrag vom Mai 2022 berichtet.

Es geht in die nächste Runde: mit Ihrer Hilfe!

Der Bürgermeister der Gemeinde hält mit einem erfahrenen Rechtsprofessor dagegen und versucht weiterhin, die Installation der kleinen Windanlage zu verhindern. Es geht also in die nächste Runde.

Bitte unterstützen Sie per Crowdfunding die Finanzierung dieses Gerichtsprozesses. Es ist ein wichtiger Referenzfall.

Für die Fortführung des Falls wurde ein Budget von rund 15.500 Euro benötigt. Jeder Betrag hilft!

Die Abwicklung des Sponsorings erfolgt über die Plattform für Prozessfinanzierung AEQUIFIN:

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Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.