Schleswig-Holstein: Kleine Windanlagen ohne Baugenehmigung installieren

07/09/2016
Kleine Windanlagen - Baugehmigung Schleswig-Holstein

Jetzt auch im windstarken Schleswig-Holstein! Kleinwindanlagen können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die erfreuliche Regelung ist Teil der novellierten Landesbauordnung, welche am 01.07.2016 in Kraft getreten ist. Hier die Einzelheiten…

In der (wind)stillen Sommerpause hat sich in Schleswig-Holstein eine erfreuliche Anpassung der Landesbauordnung ergeben. Kleinwindanlagen bis 10 m Gesamthöhe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden.

Die Erleichterung der Bauordnung für Anlagen der Erneuerbaren Energien und zur energetischen Gebäudesanierung lässt sich auf die Harmonisierung mit der Musterbauordnung zurückführen. Man setzt auf Entbürokratisierung und die Eigenverantwortung der Bauherren. Sehr erfreulich!

Hier der Wortlaut der entscheidenden Passage in der Bauordnung:

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen § 63 (1) 3.c.
Verfahrensfrei sind Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche und einem Rotordurchmesser bis zu drei Meter in Kleinsiedlungs-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und im Außenbereich, soweit es sich nicht um geschützte Teile von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes oder um Natura 2000-Gebiete im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes handelt.

Bei den Gebietstypen gilt: Die Verfahrensfreistellung gilt nicht für Wohngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete. Verfahrensfreistellung bedeutet, dass man weder eine Genehmigung benötigt, noch das Bauamt informieren muss. Der Besitzer muss selbstverantwortlich die Mini-Windanlage installieren und betreiben.

Mit einem Rotordurchmesser von 3 Meter kann man bei einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 4 m/s rund 1.200 Kilowattstunden Strom produzieren.

Die 10-Meter-Regel – d.h. der Verzicht auf eine Baugenehmigung für bis 10 m hohe Windanlagen – macht vor allem in Schleswig-Holstein Sinn. Das nördliche Bundesland hat mit die besten Windressourcen in Deutschland. Entsprechend wird es mehr geeignete Standorte mit ausreichendem Windangebot in 10 m Höhe geben als in südlicheren Bundesländern.

Alles über die Baugenehmigung kleiner Windanlagen.

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.