Förderprogramm im Saarland mit Zuschüssen für Kleinwindanlagen

23/05/2023
Das Saarland bietet Zuschüsse für Kleinwindkraftanlagenlung wie Megawatt-Turbinen.

Das Saarland erweist sich als fortschrittlicher Standort für Betreiber von Kleinwindanlagen. Mit bis zu 1.600 Euro werden Kleinwindanlagen im Rahmen einer Klimaschutz-Initiative bezuschusst. Initiativen einzelner Bundesländer sind für die Kleinwindkraft-Branche von großer Bedeutung, denn die Novellierung des EEG hat für Ernüchterung in der Kleinwindkraft-Branche gesorgt. Bei den bundesweit geltenden Einspeisetarifen für Windkraftanlagen erfahren Kleinwindanlagen eine gleiche Behandlung wie Megawatt-Turbinen. Ein wirtschaftlicher Betrieb kleiner Anlagen ist so kaum möglich.

Eine fixe Vergütung jeder eingespeisten Kilowattstunde Strom ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten, der noch jungen Kleinwind-Technologie bessere Startchancen zu ermöglichen. Beispielsweise werden in den einzelnen Bundesstaaten in den USA verschiedene Fördermechanismen für die Verbreitung von Kleinwindkraftanlagen angewandt.

Auch in Deutschland könnte auf föderaler Ebene mit entsprechenden Förderinstrumenten ein wichtiger Beitrag zur Marktdurchdringung von Kleinwindanlagen geleistet werden. Das Saarland hat mit einem Förderprogramm diesen Weg beschritten und gewährt für kleine Windkraftanlagen einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro. Das Förderprogramm ‚Klima Plus Saar‘ wurde im April 2011 vom Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (MUEV) des Saarlandes ins Leben gerufen. Im Rahmen des Programmes soll die Entwicklung und Demonstration neuer Techniken unterstützt werden, die ohne Zuwendung noch nicht wirtschaftlich oder nicht finanzierbar wären.

Förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung von 0,5 bis 10 Kilowatt, bezogen auf eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in Nabenhöhe. Die Höhe des Fördertarifs bemisst sich nach der erreichten Leistung. Für eine Anlage mit einer Leistung von 500 Watt bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s  wird ein Zuschuss von 900 Euro gewährt. Liegt die Leistung zwischen 5 und 10 kW, wird der maximale Betrag von 1.600 Euro zugesprochen. Die entsprechende Leistung der Anlage in Nabenhöhe muss vom Hersteller nachgewiesen werden. Zielgruppen des Förderprogramms sind Kommunen, Kirchen, Bürger, Unternehmen, Vereine und Verbände.

Nach aktuellem Stand vom 08.08.2013 besteht die Förderung von Kleinwindanlagen immer noch.

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.