Von einer kleinen Windturbine gehen nur geringe Emissionen aus, die Betreiber oder Nachbarn stören könnten. Im Rahmen der Prüfung einer Anlage durch das Bauamt nehmen eventuelle Beeinträchtigungen durch die Anlage einen hohen Stellenwert ein.
Geräusche und Schallemissionen
Kleinwindanlagen entwickeln Eigengeräusche. Allerdings wird bei steigender Windgeschwindigkeit auch das Rauschen des Windes lauter, so dass Anlagengeräusche relativiert werden. Der Umfang von Geräuschemissionen wird von den Herstellern i.d.R. in der technischen Dokumentation angegeben. Moderne Kleinwindturbinen verursachen einen geringen Schall von rund 55 dB, der mit zunehmender Entfernung von der Anlage abnimmt. Zulässige Geräuschpegel sind in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgeschrieben. Die strengsten Vorgaben gelten für Nachtzeiten in Wohngebieten. In reinen Wohngebieten darf nachts ein Pegel von 35 dB(A) nicht überschritten werden, in Industriegebieten von 70 dB(A).
In der folgenden Abbildung wird die Absenkung der dB-Werte einer zertifizierten 10 kW Anlage mit steigender Entfernung vom Rotor deutlich.
Vertikale Kleinwindkraftanlagen sind leiser als horizontale Kleinwindanlagen. In dicht besiedelten Gebieten kann es somit von Vorteil sein, eine vertikale Anlage zu wählen, um die Akzeptanz seitens Bauamt und Nachbarn zu steigern.
Lichtreflexe durch Schattenschlag
Vor allem bei tief stehender Sonne können die drehenden Rotoren von Windkraftanlagen Lichtreflexe hervorrufen. Eine Störung der Nachbarn erfolgt nur dann, wenn gemäß der Sonnenlaufbahn der Schatten auf einen Bereich fällt, wo Menschen sich gestört fühlen könnten, wie z.B. auf ein Fenster oder eine Terrasse. Insgesamt ist das Problem des Schattenwurfs durch Kleinwindanlagen zu vernachlässigen, da sich die Rotoren in der Regel so schnell drehen, dass keine Lichtreflexe entstehen. Gänzlich unproblematisch ist der Einsatz vertikaler Kleinwindturbinen, da diese per se kein Schattenschlag verursachen können.
Eisabwurf im Winter
Bei großen Windkraftanlagen kann es vorkommen, dass die Rotorblätter vereisen und aufgrund der Rotation Eisstücke weg geschleudert werden. Dadurch könnten Menschen gefährdet werden. Dieses Problem ist bei Kleinwindanlage so gut wie nicht bekannt. Bei starker Vereisung kommt es in der Regel zu einem Stillstand der Turbine.
Resonanzenschwindungen durch Windrad auf dem Dach
Auf dem Hausdach installierte Anlagen können Resonanzschwingungen auslösen, die sich auf den Baukörper übertragen und störende Geräusche verursachen. Ferner kann die Statik des Hauses betroffen sein. Zur Sicherheit sollte man einen Statiker zu Rate ziehen.
Gefährdung für Vögel und Fledermäuse?
Die Gefahr, die von Windkraftanlagen auf Vögel ausgeht, ist eher gering. Durch den Straßenverkehr und Überlandleitungen sterben erheblich mehr Vögel, als durch Windkraftanlagen. Sollten in der Nähe einer Kleinwindanlage bedrohte Tiere wie z.B. Fledermäuse leben, kann eine Aufstellung der Kleinwindanlage durchaus verboten werden.
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