Kleinwindkraftanlagen sind im Laufe der Betriebszeit Naturgewalten wie Wind, Hagel und Blitzschlag, als auch einer hohen mechanischen Belastung ausgesetzt. Die Wahl der richtigen Versicherungen schützt vor häufigen Risiken.
Der noch geringe Verbreitungsgrad von Kleinwindanlagen in Deutschland bei gleichzeitig breitem Angebotsspektrum unterschiedlicher Anlagentypen führt dazu, dass viele Versicherungsgesellschaften keine Policen für Kleinwind-Betreiber anbieten. Den Versicherern fehlt eine Übersicht zu Qualitätsstandards und Zertifizierungen von Kleinwindanlagen, Schadensrisiko und Marktpotential sind insgesamt schwer abzuschätzen. Bei den zurzeit vorhandenen Versicherungskonzepten gibt es oft große Unterschiede bei Vertragsbedingungen und Konditionen.
Übliche Schäden bei Kleinwindanlagen entstehen durch höhere Gewalt wie Sturm, Hagel und Blitzschlag. Aber auch Diebstahl und Vandalismus stellen ein Risiko dar, gegen das sich Betreiber absichern können. Neben der Kleinwindanlage selber sollten auch Fundament, Komponenten wie Wechselrichter und Sicherungsanlagen, als auch Zubehör wie Steckverbinder und Kabel versichert werden.
Elektronikversicherung für Kleinwindanlagen
Ein umfassender Schutz für Kleinwindanlagen mit Standort in Deutschland, wird im Rahmen einer Elektronikversicherung angeboten. Abgedeckt werden Schäden, die von außen auf die Anlage einwirken, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hagel, Vandalismus, Feuer, Tierverbiss und Diebstahl („Allgefahrendeckung“). Der Windkraft-Experte Tim Christopher Hoffmann von der EVK Enser Versicherungskontor GmbH betont, dass bei einem Totalschadensfall der Neuwert ersetzt wird, bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Im Versicherungskonzept der EVK wird bei Anlagen mit Netzeinspeisung auch der Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens abgedeckt.
Nicht abgedeckt sind Schäden durch technische Defekte, die nicht durch äußere Einwirkung entstanden sind. Innere Schäden einzelner Komponenten können aber gegen Mehrprämie mitversichert werden, das muss allerdings im Einzelfall entschieden werden. Ebenfalls nicht versichert sind z.B. Schäden, welche im Wege der Garantie bzw. Gewährleistung behoben werden können. Für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes muss der Betreiber die Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen des Herstellers erfüllen. Falls seitens des Herstellers keine Wartungsempfehlungen vorliegen, sind die im Versicherungsvertrag enthaltenen Wartungsvorschriften durchzuführen.
Eine Zertifizierung der Anlage ist nicht obligatorisch. Allerdings wird von der Versicherungsgesellschaft anhand von technischen Daten, Fotos und ggf. einer Besichtigung sorgfältig geprüft, ob eine Turbine den gängigen Regeln der Technik entspricht.
Berechnungsgrundlage für den Tarif der Elektronik-Versicherung ist der Anlagenwert. Bei einem Wert der Turbine zwischen 25.000 und 40.000 Euro netto bemisst sich die Elektronikversicherung auf ca. 130 Euro netto pro Jahr, so Hoffmann. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt dabei 250 Euro.
Betreiber-Haftpflichtversicherung für Kleinwindkraftanlagen
Eine separate Betreiber-Haftpflichtversicherung deckt die Schädigung von Dritten ab, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben könnte. Ein typischer Fall bei Windkraftanlagen ist der Eisabwurf. Eine Betreiber-Haftpflichtversicherung kostet ca. 40 bis 50 Euro netto pro Jahr und Anlage.
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