Privilegierung von Kleinwindkraftanlagen im Außenbereich bestätigt

23/04/2024

Der Wunsch einer Selbstversorgung mit Strom aus Kleinwindkraft scheitert oft an den Genehmigungsbehörden. Auch im ländlichen Außenbereich, wo die windstärksten Standorte liegen und Windkraftanlagen eigentlich als privilegierte Bauvorhaben gelten sollten, stoßen Bauherren häufig auf Widerstand. Die Diskrepanz zwischen dem gesetzlich verankerten Privileg und der tatsächlichen Genehmigungspraxis führt zu Frustration und verpassten Chancen für den individuellen Beitrag zum Klimaschutz. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bringt nun Klarheit: Kleinwindenergieanlagen sind im Außenbereich als privilegierte Vorhaben anzusehen, unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt oder ins Netz eingespeist wird.

Die Antragsteller wollten auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück vier Kleinwindenergieanlagen mit je 6,5 Metern Höhe errichten. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt, da die Behörde argumentierte, dass solche Anlagen nur dann als privilegiert gelten, wenn sie zur öffentlichen Stromversorgung beitragen. Die Antragsteller planten jedoch nicht, den Strom ins Netz einzuspeisen. Weiterhin wurden öffentliche Belange als Hinderungsgrund angeführt.

Die Antragsteller führten an, dass ihr Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb diene, nämlich einer geplanten ökologischen Imkerei, die mit Strom aus den Anlagen betrieben werden solle. Obwohl das Gericht feststellte, dass das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, da es keinen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb unterstützt, erkannten die Richter das Vorhaben dennoch als privilegiert an. Es diene der Nutzung von Windenergie und fördere somit den Klimaschutz, was im Einklang mit dem Zweck des § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch steht.

Die Klage war somit teilweise erfolgreich. Öffentliche Belange, die in der Bauvoranfrage geprüft wurden, standen dem Vorhaben nicht entgegen. Die geplanten Anlagen führten nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da eine farbliche Anpassung an die Umgebung vorgesehen war, und eine Verfestigung einer Splittersiedlung war ebenfalls nicht zu befürchten.

Mehr dazu hier:

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Kleinwindanlagen im Außenbereich
>> zur Pressemeldung

>> Themenseite: Genehmigung von Kleinwindanlagen

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.