Gerichtsurteil zur Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen in Wohngebieten

22/09/2016
Rechtsprechung zur Genehmigung von Kleinwindanlagen
Rechtsprechung zur Genehmigung von Kleinwindanlagen

In dem Urteil eines Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2011 wurde die Errichtung eines Windrads in einem reinen Wohngebiet untersagt. Rechtsexperten haben sich kritisch mit diesem Urteil auseinander gesetzt.

Die rechtliche Bewertung von Kleinwindanlagen hat für die Zukunft der Branche eine zentrale Bedeutung. Bei Bauherren, Planern, Herstellern als auch bei den zuständigen Personen in den Bauämtern der Gemeinden herrscht oft eine große Unsicherheit, was die baurechtliche Genehmigung kleiner Windkraftanlagen angeht.

Die Anwendung von Planungsprinzipien für große Windkraftanlagen, die aufgrund ihrer Raumbedeutsamkeit in Konzentrationsräumen verdichtet werden,  ist für kleine Anlagen nicht zweckmäßig. Bei Kleinwindkraftanlagen steht der Selbstverbrauch und somit die Aufstellung in der Nähe des Betreibers im Vordergrund.

Verbesserte Rahmenbedingungen

Technische und gesellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre sprechen für verbesserte Rahmenbedingungen für den verbrauchsnahen Betrieb von Kleinwindanlagen in Deutschland.

Der Gesetzgeber hat mehrfach klar gemacht, dass die Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien gewünscht und rechtlich unterstützt wird. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte BauGB-Klimanovelle, ein Gesetz zur Förderung der klimagerechten Entwicklung von urbanen Gebieten. Für die Planungsakteure in den Gemeinden werden durch das Gesetz die Möglichkeiten für die dezentrale Nutzung Erneuerbarer Energien verbessert.

In technischer Hinsicht sind in den letzten Jahren seitens der Hersteller Anstrengungen unternommen worden, die Anlagen leiser und damit kompatibler für dicht besiedelte Gebiete zu machen. Auffallend ist zudem das steigende Angebot vertikaler Windkraftanlagen, deren Kennzeichen die kaum vorhandenen Schall- und Schattenemissionen sind.
Diesen veränderten Rahmenbedingungen muss in der Rechtsprechung und Genehmigungspraxis Rechnung getragen werden.

Kleinwindanlagen in Wohngebieten

Besonders heikel ist die Situation in Wohngebieten. Je dichter die Besiedlung, desto größer das Konfliktpotenzial vor allem in Bezug auf etwaige Schall- und Schattenemissionen der Anlage. Auf der anderen Seite lässt sich ein stark wachsendes Interesse seitens der Hausbesitzer für kleine Windräder erkennen. Diese Nachfrage trifft auf ein steigendes Angebot wie z.B. für dachintegrierte Kleinwindanlagen. Prinzipiell sind Kleinwindanlagen in Wohngebieten zulässig, sofern sie als untergeordnete Nebenanlage betrieben werden und dem Nutzungszweck des Baugebiets selbst dienen. Eine kleine Anlage, die vorwiegend dem Eigenverbrauch dient, dürfte in einem Wohngebiet diesen Nutzungszweck erfüllen.

Urteil des VG Osnabrück

Ernüchternd ist ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom Mai 2011, welches sich auf die Zulässigkeit einer Kleinwindanlage in einem reinen Wohngebiet bezieht. Als Kläger trat der Bauherr auf, dessen Bauvoranfrage für die Errichtung einer vorwiegend der Eigenversorgung dienenden Kleinwindanlage negativ beschieden wurde. Es handelte sich um eine Anlage mit drei Flügeln, einem Rotordurchmesser von 1,6 m und einer Gesamthöhe (höchste Flügelspitze) von 10 Metern. Die Größe des Grundstücks beträgt 525 qm.

Das Gericht hat die Genehmigung des Kleinwindrads abgelehnt. Zum einen wird als Begründung die zu dichte Bebauung bzw. zu geringe Grundstücksfläche genannt. Zum anderen werden die Eigenart des Baugebiets und konkrete Planzwecke angeführt. Für das Baugebiet hat die Gemeinde einen Fokus auf „maritimes Wohnen“ am Seeufer gelegt. Die geplante Aufstellung des Mastes in der Nähe des Ufers hätte nach dem Urteil des Gerichts für andere Anwohner die freie Sicht zum See versperrt. Damit wäre der beabsichtige Planungszweck beeinträchtig worden. Eine Argumentation in Bezug auf Schall- oder Schattenemissionen der Anlage und notwendige Abstände wurden vom Gericht erst gar nicht angeführt.

Kritische Betrachtung des Gerichtsurteils

Die Rechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Jana Bovet stellen in einem Fachartikel vor allem die Argumentation des Gerichts in Frage, dass alleine die Dichte der Bebauung ein Hindernis für die Aufstellung einer Kleinwindanlage ist. Eine Grundstücksgröße von rund 500 qm ist typisch für Einfamilienhäuser. Diesen pauschal die Eigenversorgung mit Energie zu verweigern ist bedenklich. Als einen überzeugenderen Ansatz wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1983 angeführt. Dort wird auf die konkrete Bauweise und das Maß der baulichen Nutzung hingewiesen. Es muss vor allem darum gehen, solche Anlagen in Wohngebieten zu verhindern, die einen störenden Einfluss auf die Umgebung haben. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden und wird sich zu einem Großteil an den Emissionen der Anlage orientieren.

Ausblick

Die Zulässigkeit von Kleinwindanlagen in Wohngebieten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Diesbezüglich gibt es divergierende gerichtliche Beschlüsse und Expertenmeinungen. Während sich das Verwaltungsgericht Osnabrück gegen die Aufstellung eines Windrads in einem reinen Wohngebiet ausgesprochen hat, hat das Verwaltungsgericht Weimar im Jahr 2010 die Installation einer Anlage in einem allgemeinen Wohngebiet befürwortet.

Die technische Weiterentwicklung der Anlagen, als auch das Ziel einer ökologischen und dezentralen Energieversorgung sprechen für die zunehmende Aufstellung von Anlagen in Wohngebieten. Eine Untersagung muss im Einzelfall erfolgen, wenn das Windrad eine nachweisbar störende Wirkung auf die Umgebung hat.

Quelle:
Köck; Bovet (2012): Die Zulässigkeit von Kleinwindanlagen in reinen Wohngebieten. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Heft 3/2012.

Ansprechpartnerin:
Dr. Jana Bovet
Department Umwelt- und Planungsrecht
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ
Leipzig
E-Mail:
www.ufz.de

Lesen Sie hier weiter:
Basisinfos zur Genehmigung und Baurecht für Kleinwindkraftanlagen


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Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.