Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen in Hessen vor unsicherer Zukunft

10/03/2022
Wappen von Hessen
Die Zukunft für Kleinwindanlagen in Hessen ist ungewiss

In Hessen könnten schwere Zeiten für die Kleinwindkraft-Branche anbrechen. Kleinwindanlagen sollen im ländlichen Außenbereich eingeschränkt werden. Das heißt genau dort, wo sie oft wirtschaftlich betrieben werden können. Bürger können bis zum 08.10. über eine Online-Plattform eine Stellungnahme abgeben.
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Drohende Hürden für die Genehmigung kleiner Windkraftanlagen in Hessen

In einem Entwurf zur Änderung des hessischen Landesentwicklungsplans (LEP) vom 18.06.2012 (PDF-Download) werden Vorgaben zur Nutzung der Windenergie erläutert. Dort stehen folgende Passagen mit Bezug zu Kleinwindkraftanlagen:

„Die Errichtung von Kleinwindanlagen soll in Vorranggebieten Siedlung sowie in den Vorranggebieten Industrie und Gewerbe in den Planungskategorien Bestand und Planung erfolgen„ (S. 3)

„Die Errichtung von Kleinwindanlagen (bis zu 10 m Anlagengesamthöhe…) […] soll sich auf die dafür geeigneten, bereits bebauten bzw. für bauliche Zwecke rechtsverbindlich beplanten Gebiete beschränken. Die Inanspruchnahme von Freiflächen außerhalb  der Siedlungskörper zur Errichtung dieser Kleinanlagen ist in Anbetracht der geringen Leistung und dem bei intensiver Anwendung zwangläufig hohen Flächenverbrauch unverhältnismäßig und daher landesplanerisch nicht gewollt.“ (S. 7/8)

Im LEP-Entwurf wird somit versucht, eine nicht raumbedeutsame Kleinanlage räumlich zu steuern, was dem Planungsrecht widersprechen sollte. Obwohl Kleinwindanlagen nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert sind, sollen die Anlagen anscheinend genau dort verhindert werden. Skurril erscheint zudem die im LEP-Entwurf genannte Befürchtung, dass es durch kleine Windkraftanlagen zu einer intensiven Anwendung und einem hohen Flächenverbrauch kommen könnte. Dieser Passus widerspricht fundamental der rechtlichen Einstufung und faktischen Anwendung von Kleinwindkraftanlagen: Der eigentliche Zweck von Kleinwindanlagen ist die Eigenversorgung mit Energie. Sie müssen deshalb neben dem zu versorgenden Gebäude aufgestellt werden. Landwirte müssen beispielsweise im Rahmen der Genehmigung nachweisen, dass der durch eine Kleinwindanlage erzeugte Strom durch den eigenen Hof verbraucht werden kann. Im Innenbereich sind Kleinwindanlagen nur als untergeordnete Nebenanlage erlaubt.

Neben rechtlichen Aspekten sind es wirtschaftliche Prämissen, die die Kleinwindkraft als Form der dezentralen Stromversorgung definieren. Netzgekoppelte Kleinwindanlagen sind nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn ein Großteil des Stroms selbst verbraucht wird. Denn für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom gibt es nur 8,93 Cent.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass flächendeckende Kleinwindkraftparks oder andere intensive Anwendungsformen entstehen, die zu einer weitreichenden Flächenversiegelung führen könnten.

Der Bundesverband Kleinwindanlagen macht in einer Stellungnahme zum hessischen LEP folgerichtig darauf aufmerksam, dass in den meisten westeuropäischen Ländern Kleinwindkraftanlagen als besonders umwelt- und landschaftsfreundlich eingestuft werden und deshalb unter eine besondere Förder- und Ausbaupolitik fallen.
Über den LEP und dessen Kleinwindkraft-Passagen hatte frühzeitig der Kleinwindkraft-Experte Volker Berkhout in seinem Blog berichtet.

Natürliche Voraussetzungen für Kleinwindanlagen in Hessen

Kleinwindanlage im Mittelgebirge
Kleinwindanlage im Mittelgebirge (Foto: Aircon)

Als waldreiches und durch Mittelgebirge geprägtes Binnenland gehört Hessen nicht zu den aussichtsreichen Standorten für Kleinwindkraftanlagen. In der Regel werden in Deutschland Kleinwindanlagen bis 30 m Nabenhöhe aufgestellt. In diesen bodennahen Luftschichten ist die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit im Binnenland oft niedrig. Im Vergleich zum norddeutschen Flachland wird es in Hessen weniger Standorte für den wirtschaftlichen Betrieb einer Kleinwindanlage geben. Die wenigen aussichtsreichen Standorte werden zu einem Großteil im Außenbereich liegen, wie z.B. ein landwirtschaftlicher Hof auf freiem Feld. Mit dem neuen LEP könnten genau diese Standorte ausgeschlossen werden.

Aktuelle Bedeutung kleiner Windenergieanlagen in Hessen

Eine Anfrage der SPD Hessen an die Landesregierung mit Bezug zu Kleinwindkraftanlagen vom März 2012 hat ergeben, dass zum Anfragezeitpunkt 18 förmliche Bauanträge und 22 Bauvoranfragen für Kleinwindkraftanlagen vorlagen. Für ein Bundesland mit über 6 Millionen Einwohnern eine verschwindend geringe Anzahl. Wer öfters in Hessen unterwegs ist sieht mit eigenen Augen, dass Kleinwindkraftanlagen bislang quasi nicht existent sind.

Auch vor dem Hintergrund des natürlichen Potenzials und der faktischen Bedeutung der Kleinwindkraft in Hessen erscheinen die Annahmen im LEP-Entwurf als grotesk: Eine reelle Gefahr der intensiven Anwendung von Kleinwindanlagen mit zwangläufig hohem Flächenverbrauch.

Faire Chancen für die Kleinwindkraft bei der Energiewende in Hessen!

Prinzipiell ist es fraglich, ob nicht raumbedeutsame Kleinwindkraftanlagen über einen Regionalplan gesteuert werden können. Die Baubehörden vor Ort könnten durch die Ausführungen des LEP verunsichert werden, was die Zulässigkeit kleiner Windräder angeht. Es wäre fatal, wenn Anlagen über 10 m nur noch in Vorranggebieten erlaubt würden.

Während andere Nationen die Kleinwindkraft als Technologie mit hohem Wachstumspotenzial erkannt haben, legt Hessen der Branche Hindernisse in den Weg. In anderen Bundesländern werden über Anpassungen in den Landesbauordnungen die Rahmenbedingungen für Kleinwindanlagen in der Regel verbessert. Das gilt u.a. für das schwarz-gelb regierte Bayern.

Der hessische Weg erscheint auch deshalb verwunderlich, da in dem Bundesland Spitzenorganisationen aus dem Bereich Kleinwindkraft beheimatet sind. In Hessen sitzt mit SMA nicht nur das weltweit führende Unternehmen für Kleinwindkraft-Wechselrichter, sondern auch das Fraunhofer IWES, welches zu den führenden Forschungsinstituten gehört.

Kleine Windkraftanlagen gehören genauso zur Energiewende wie kleine Solarstromanlagen. Beide dienen der dezentralen Stromversorgung und ergänzen sich optimal in der tages- und jahreszeitlichen Energiebereitstellung. Das Energieland Hessen sollte seinen Bürgern faire Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kleinwindanlagen ermöglichen!

Stellungnahme der Bürger bis zum 08. Oktober möglich

Eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ist über eine Online-Plattform bis einschließlich 08. Oktober 2012 möglich. Bürger aus Hessen, die für die Belange der Kleinwindkraft einstehen, sollten am Beteiligungsverfahren teilnehmen.

Weitere Informationen zur Änderung des LEP in Hessen gibt es auf der folgenden Internetseite des Wirtschaftsministeriums.

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Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.