Förderung für Landwirte: pro Kleinwindanlage fünfstellige Zuschüsse möglich

25/09/2024
Kleinwindkraftanlage Landwirtschaft Gartenbau

Ein neues Förderprogramm für Landwirtschaft und Gartenbau ist ein Meilenstein für die Kleinwindkraft in Deutschland. Zuschüsse für gewerbliche Kleinwindkraftanlagen können fünfstellige Beträge erreichen. Die Förderung muss in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater beantragt werden. Ein Webinar am 08.06. beschreibt die Förderung einer Kleinwindanlage durch das neue Programm.

Klimaschutz durch Erneuerbare Energien und Einsparung

Hintergrund des neuen Förderprogramms sind Klimaschutzgesetz und Klimaschutzziele der Bundesregierung. Ziel der Förderung sind Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß in der Landwirtschaft reduzieren. Entweder durch Einsparmaßnahmen oder durch die Installation neuer Energietechnik, darunter kleine Windkraftanlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Eine Förderung in Form von Zuschüssen für Investitionen und Energieberatung können kleine und mittelgroße Betriebe beantragen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und eine Niederlassung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Einzelmaßnahmen
Austausch oder Umrüstung einzelner Anlagenteile zur Verbesserung der Energieeffizienz (Motoren, Antriebe, Pumpen, Ventilatoren etc.).

Modernisierung bestehender Anlagen oder Neubau von energieeffizienten Anlagen
Im Fokus steht die Energieeinsparung von Anlagen und Maschinen durch Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien. Das umfasst beispielsweise Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.

Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung sowie Abwärmenutzung
Dazu zählt die Investition in Kleinwindkraftanlagen, Photovoltaik und Stromspeicher. Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzen.

Im Fokus steht der Eigenverbrauch der Energie. Es werden deshalb nur Anlagen gefördert, deren jährliche Menge an Wärme und Strom nicht größer ist als der landwirtschaftliche Betrieb samt seinem Haushalt jährlich im Durchschnitt verbraucht.

Voraussetzung für die Förderung von Investitionen ist eine Beratung und die Erstellung eines Einsparkonzept.

Eine Einspeisung und Vergütung des Stroms nach EEG ist nicht zulässig. Das ist kein großer Nachteil, da der Eigenverbrauch des Stroms ein Vielfaches wirtschaftlicher ist als die Einspeisung und Vergütung. 

Mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen
Im Vordergrund steht die Elektrifizierung des Fuhrparks als Ersatz für Verbrennungsmotoren. Der Strom muss dabei aus eigenen oder gemeinschaftlich betriebenen regenerativen Energiequellen stammen. 

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen sowie Energieberatung
Abbau von Informationsdefiziten und Ermittlung betriebsindividueller Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials. Die Beratung muss durch eine von der BLE zugelassene, unabhängige, sachverständige Person in Energie- und Energieeffizienzfragen erfolgen. Ergebnis dieser Beratung ist ein betriebliches CO2-Einsparkonzept.

Das CO2-Einsparkonzept umfasst den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb getrennt nach Außen- und Innenwirtschaft ab. Ausgangspunkt ist die Erfassung des betrieblichen Energieverbrauch und die daraus resultierenden CO2-Emissionen im Jahr. Die verschiedenen Einsparmaßnahmen werden genau beschrieben und technisch spezifiziert. Als Ergebnis wird pro Maßnahme die jährliche Einsparung in Tonnen CO2 ermittelt.

Sachverständige Energieberater müssen durch die BLE zugelassen sein. Diese findet man im >> Sachverständigenregister.

Wie hoch ist die Förderung?

Investitionen in Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien werden mit maximal 800 Euro pro eingesparter Tonne CO2 gefördert. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die Höchstgrenze für alle geförderten Maßnahmen eines Betriebs beträgt 500.000 Euro.

Auch die Beratung durch Energieexperten inklusive der Erstellung des CO2-Einsparkonzepts wird gefördert. Die Höhe der Zuwendung für eine Beratung beträgt maximal 7.000 Euro bei gesamtbetrieblichen Energiekosten von mehr als 10 000 Euro und maximal 4.500 Euro bei Energie-kosten unterhalb von 10.000 Euro jährlich.

Förderung von Kleinwindkraftanlagen

Technische Vorgaben unter anderem zu Kleinwindanlagen findet man im Merkblatt zur regenerativen Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung, welches man auf folgender Seite des BLE runterladen kann >> Fachseite des  BLE.

Dort kann man nachlesen, dass Kleinwindkraftanlagen bis maximal 100 Kilowatt Leistung und einem Rotordurchmesser bis 16 m gefördert werden.

Für Windanlagen größer 10 m Gesamthöhe müssen als Nachweise neben dem Produktdatenblatt vom Hersteller eine Baugenehmigung sowie eine Konformitätserklärung zur Einhaltung der Norm DIN 1055-4 (alternativ IEC 61400-2) erbracht werden.

Entscheidend ist die Frage, wie hoch die Zuschüsse für eine Kleinwindanlage sind, wie sie typischerweise in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt. Gewerbliche Kleinwindanlagen haben in der Regel eine Leistung über 10 Kilowatt und eine Gesamthöhe (höchste Flügelspitze) ab 20 m.

Entscheidend sind die jährliche Stromproduktion der Windanlage und die Eigenverbrauchsquote eines Betriebs, weil diese Parameter die Menge des vermiedenen CO2 bestimmen. Für eine 30 kW Kleinwindkraftanlage ist ein fünfstelliger Zuschuss realistisch. Ein Praxisbeispiel wird im Webinar am 08.06.2021 gezeigt (siehe unten).

Wichtiges auf einen Blick

Name des Förderprogramm:
Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Art der Förderung:
Zuschüsse für Beratung und Investitionen.

Inkrafttreten des Förderprogramms:
01.11.2020.

Dauer des Förderprogramms:
bis 31.12.2023.

Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Informationen zum Förderprogramm:
>> Bundesprogramm Energieeffizienz Landwirtschaft

Fördervolumen:
156 Mio. Euro.

Zugelassene Energieberater:
https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/

Webinar am 08.06.2021

Ein vom Kleinwindkraft-Portal organisiertes Webinar erläutert, wie die Förderung einer Kleinwindkraftanlage im Rahmen des Förderprogramms realisiert wird. Als Referenten mit dabei sind die Energieberaterin Elke Heine und Max Schäfer vom Kleinwindanlagen-Hersteller BestWatt.

Man sollte sich kurzfristig anmelden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist:
>> Infos und Anmeldung zum Webinar 

Autor: Patrick Jüttemann

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.