EnergieAgentur.NRW plant Fachgespräch über Artenschutz und kleine Windräder

12/04/2018
EnergieAgentur.NRW - Kleinwind und Artenschutz

Bei der Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen kann Natur- und Artenschutz eine Rolle spielen. Das gilt vor allem für mögliche Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse. Die EnergieAgentur.NRW wird eine fachliche Aufarbeitung des Themas in Angriff nehmen und ruft zur Unterstützung für die Erstellung einer Materialsammlung auf.

Das Spannungsfeld zwischen Erneuerbaren Energien und Artenschutz ist heikel: Windkraftanlagen sind eine Kerntechnologie für saubere Stromerzeugung und Klimaschutz. Klimaveränderungen und Umweltverschmutzung durch fossile Kraftwerke können langfristig verheerende Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt haben. Doch beim Betrieb einzelner Kleinwindanlagen werden je nach Standort Auswirkungen auf die Tierwelt vermutet.

Studien beziehen sich vorwiegend auf große Windkraftanlagen

Wissenschaftliche Untersuchungen und Studien beziehen sich fast ausschließlich auf Großwindkraftanlagen. Beispielsweise wurde im November 2013 vom Klimaschutzministerium NRW ein Leitfaden für die Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen veröffentlicht.

Windkraftanlagen stellen im Vergleich mit anderen Todesursachen von Fledermäusen und Vögeln eine geringe Gefahr dar. Durch frei laufende Hauskatzen und Autos sterben eine vielfache Menge an Vögeln.

Man muss davon ausgehen, dass die Auswirkungen großer Megawattanlagen und Kleinwindanlagen auf Vögel und Fledermäuse unterschiedlich sind. Das hängt vorwiegend mit den Rotorhöhen und Rotordurchmessern zusammen: Die Rotormitte großer Windkraftanlagen liegt oft über 100 m, bei kleinen Windrädern selten über 30 m. Der Rotordurchmesser einer Großwindkraftanlage kann 90 m oder mehr betragen, bei Kleinwindanlage selten über 7 m.

Unterschiedliche Genehmigungspraxis der Ämter

Freie Lage eines kleinen Windrads
Freie Lage auf Höhenrücken: Fledermäuse werden kaum vorkommen

Bei der Behandlung naturschutzrechtlicher Fragen gehen die Bauämter und Naturschutzbehörden einzelner Gemeinden sehr unterschiedlich vor. Zum einen gibt es Ämter, die aufgrund der geringen Ausmaße von Kleinwindkraftanlagen keine Bedenken sehen. Zum anderen tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Diese Anforderungen können vor allem in Schutzgebieten berechtigt sein. Manche Kleinwind-Interessenten und  Installateure berichten allerdings auch von Willkür. Ein Kleinwind-Hersteller ist z.B. in einer Gemeinde in Sachsen von Anfang an auf Widerstand gestoßen. Vom Bauamt und den Fachbehörden wurden verschiedene Einwände geltend gemacht, die aber vom Hersteller fachlich widerlegt werden konnten. Zum Schluss wurde ein Ameisengutachten gefordert, das Projekt musste aufgrund der Kosten für das Gutachten aufgegeben werden.

Eine fachlich und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Auswirkungen von Kleinwindkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse wäre hilfreich. Ein Leitfaden für Kleinwind-Interessenten und Behörden würde die Entscheidungslage vereinfachen.

Wichtige Fragestellungen zu Vögeln und Fledermäusen

Eine grundlegende Frage ist, ob und wann Flugtiere durch Kleinwindanlagen überhaupt gefährdet sind. Viele Fledermäuse halten Winterschlaf, also genau dann, wenn das Windrad am aktivsten ist. Bei stärkerem Wind werden viele Fledermäuse und Vögel gar nicht erst fliegen. Weitere interessante Fragen:

  • Wie reagieren Fledermäuse und Vögel auf Kleinwindkraftanlagen?
  • Wann sind Fledermäuse besonders aktiv, wann halten Sie Winterschlaf?
  • Kann man Standort- oder Landschaftstypen nach Risikostufen einordnen?
  • Ab welcher Windgeschwindigkeit stellen die verschiedenen Arten den Flug ein?
  • Wie können Betreiber und Hersteller etwaige Auswirkungen minimieren?

EnergieAgentur.NRW organisiert Dialog und Materialsammlung

Die EnergieAgentur.NRW wird im Jahr 2014 im Themenfeld Kleinwindkraft einen Schwerpunkt auf den Arten- und Naturschutz legen. Geplant ist ein Fachgespräch, in dem zentrale Fragestellungen diskutiert werden. Als Ergebnis wird ein Fachbericht veröffentlicht, der die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfasst. Der Bundesverband Kleinwindanlagen wird als Partner das Vorhaben unterstützen. Im Zuge des Fachgesprächs wird eine Materialsammlung erstellt, die z.B. Studien, Gutachten und Feldtests umfassen wird.

Aufruf zur Unterstützung der Materialsammlung!
Wer zur Materialsammlung zum Thema Natur- und Artenschutz in Bezug auf Kleinwindanlagen beitragen kann, sollte sich mit der EnergieAgentur.NRW in Verbindung setzen.

Ansprechpartnerin:
EnergieAgentur.NRW
Anja Aster
E-Mail:

 

Über den Autor

Patrick Jüttemann

Patrick Jüttemann ist neutraler Experte für Kleinwindkraftanlagen und Autor diverser Fachpublikationen. Er ist Gründer und Inhaber des 2011 gestarteten Kleinwindkraft-Portals und des dazugehörigen YouTube-Kanals "Kleinwindkraft".
Er ist international anerkannter Experte zu gewerblichen und privaten Kleinwindanlagen für die lokale Energieversorgung. Dazu gehört die Integration von Photovoltaik und Stromspeichern.
Seine Arbeit als Autor ist durch aktuelle Marktanalysen, wissenschaftlich fundierte Berichte und Verbraucherschutz gekennzeichnet. Als Experte wird er in diversen renommierten Zeitschriften wie beispielsweise der ZEIT, F.A.Z. und c’t (Heise Gruppe) zitiert.