Im Gegensatz zu fast allen Bereichen der Erneuerbaren Energien hat die Kleinwind-Branche in Deutschland nie vom EEG profitiert, da es nie einen extra Einspeisetarif für Kleinwindkraftanlagen gab. Kleinwind läuft über den Eigenverbrauch und nicht die Einspeisung. Im internationalen Vergleich befinden sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kleinwindanlagen in Deutschland am unteren Ende der Skala. Unfassbar, der aktuelle EEG-Entwurf sattelt noch einen drauf. Deutschland wäre dann weltweit das Negativbeispiel für die Entwicklung eines Kleinwind-Sektors.
Grundregeln für den Betrieb von Kleinwindanlagen in Deutschland
Kleine Windkraftanlagen mit einer Leistung unter 100 kW müssen in Deutschland schon immer vorwiegend für die Eigenversorgung eingesetzt werden. Denn für die Einspeisung des Stroms gab es seit jeher einen Tarif von rund 9 Cent pro Kilowattstunde. Während die PV-Branche aufgrund hoher Einspeisetarife von teils über 50 Cent pro kWh prächtig gedeihen konnte, konnte sich die Kleinwind-Branche in Deutschland nur langsam entwickeln.
Bei der Auslegung einer Kleinwindkraftanlage besteht somit die Prämisse: So viel Strom wie möglich selbst verbrauchen, so wenig wie möglich einspeisen. Eingespeist wurde nur eine geringe Menge überschüssigen Stroms. Einige Betreiber haben komplett auf die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz verzichtet und mit dem Überschuss-Strom geheizt. Kleinwindanlagen sind somit Paradebeispiele für eine dezentrale Energiewende.
Die Einspeisung von überschüssigem Strom hat vor diesem Hintergrund nur zu geringen Erlösen beim Kleinwind-Betreiber geführt. Trotzdem sollte der Einspeisetarif als Option beibehalten werden. Alles in allem haben Kleinwindkraftanlagen nicht zu einer Erhöhung der EEG-Umlage geführt.
Neues EEG: Eigenverbrauch von Kleinwind-Strom soll mit Gebühr belastet werden
Nach dem aktuellen EEG-Entwurf soll der Eigenverbrauch von selbst erzeugten Strom mit einer Gebühr belastet werden, die sich an der EEG-Umlage orientiert. Oskar Ohm hat das auf Twitter bezeichnend kommentiert: „So als würde ein Schrebergärtner auf selbst geerntetes Gemüse eine Abgabe zahlen, um Landwirte zu subventionieren“.
Eine Ausnahme von der Belastung des Eigenverbrauchs besteht nach aktuellem EEG-Entwurf für Anlagen mit einer Leistung höchstens von 10 Kilowatt und für eine selbst verbrauchte Strommenge von bis zu 10.000 Kilowattstunden (Bagatellgrenze). Ferner sollen Bestandsanlagen und völlig autarke Systeme von der Eigenverbrauchsabgabe befreit werden.
Warum die Erhöhung der Bagatellgrenze auf 100 kW so wichtig ist
Die Befreiung von der Belastung des Eigenverbrauchs muss auf eine Leistungsgrenze von 100 kW erhöht werden. Die Strommenge sollte nicht als Kriterium herangezogen werden. Eine Bagatellgrenze bei 10 kW Leistung wäre aus folgendem Grund fatal: Je höher die Leistung einer Kleinwindanlage, desto eher können diese wirtschaftlich betrieben werden. Das hängt unter anderem an den spezifischen Investitionskosten und niedrigeren Stromgestehungskosten. Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Kosten des eigenen Windstroms (Stromgestehungskosten) geringer sind als der Strompreis. Ab einer Leistung von 10 kW werden Kleinwindkraftanlagen wirtschaftlich interessant. Vor allem in diesem Segment kann die Kleinwind-Branche in Bezug auf netzgekoppelte Anlagen ihre Marktreife unter Beweis stellen. Hier ein Beispiel einer 10 kW Kleinwindturbine eines Landwirts aus Norddeutschland: Strom für den eigenen Hof.
Position und Mitgliederaufruf des Bundesverband Kleinwindanlagen
Der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW) hat in den vergangenen Wochen in enger Kooperation mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) die Interessen der Kleinwind-Branche vertreten. Zudem hat der BVKW seine Mitglieder aufgerufen, die jeweiligen Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises anzuschreiben.
Dringender Appel an die Bundespolitik: Bagatellgrenze für Windkraftanlagen auf 100 kW erhöhen!
Die Kleinwind-Branche im Rahmen des neuen EEG mit anderen Erneuerbaren Energien über einen Kamm zu scheren, wäre fatal. Kleinwindkraftanlagen haben nie zur Erhöhung der EEG-Umlage beigetragen, sollen aber damit belastet werden. Die Kleinwind-Branche konnte sich nie auf Basis lukrativer Einspeisetarife zu einem Massenmarkt mit sehr niedrigen Stückkosten entwickeln, wie die PV-Branche. Deshalb muss der Kleinwind-Sektor geschützt werden. Die aktuelle Fassung des EEG droht das deutsche Kleinwind-Pflänzchen auszureißen.